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DATEV
E-Rechnung

Unabhängig davon, wann Sie sich entscheiden, Ihre Rechnungsprozesse auf E-Rechnungen umzustellen, ist es wichtig, dass Sie ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen und in Ihren Finanzsystemen zu verarbeiten.

DATEV bietet Ihnen Unterstützung beim Wechsel! Und in den DATEV-Programmen ist die Funktion „E-Rechnung“ enthalten.

Gesetzliche E-Rechnungs­pflicht ab 01.01.2025

Registrieren Sie sich für die
E-Rechnungsplattform von DATEV

Beim Umstieg auf E-Rechnungen ist DATEV der richtige Partner an Ihrer Seite!



Elektronische Rechnungen erstellen

Empfang- und Versand von E-Rechnungen

Ab Jahreswechsel 2024/25

Erfüllung der ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben

Meldung von (Einzel-) Umsätzen an das Finanzamt

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält eine XML-Datei mit den Rechnungsinformationen als strukturierte elektronische Daten. Diese können automatisiert eingelesen und weiterverarbeitet werden.

Achtung: PDF ist keine E-Rechnung!
Bei einer PDF-Rechnung handelt es sich zwar um ein digitales Format, aber sie enthält keine strukturierten Daten. Somit kann keine automatisierte elektronische Weiterverarbeitung stattfinden.

Vorteile




Kosten sparen

Rechnungsprozess vereinfachen

Rechtssicher

Hosting in Deutschland

Überblick behalten

Grundfunktionen kostenlos

Haben Sie noch fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Per Telefon und über das Kontakformular sind wir montags bis donnerstags von 8-17 Uhr und freitags von 8-16 Uhr erreichbar.