ELSNER DATENSYSTEME AUF LINKEDIN
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Viele Kanzleien stellen sich gerade dieselbe Frage: Betrifft das BFSG meine Website überhaupt? Die ehrliche Antwort ist: kommt drauf an. Nicht jede Kanzlei-Website fällt automatisch unter die neuen Vorgaben. Aber deutlich mehr als man zunächst vermutet.
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen weist darauf hin, dass Steuerberater betroffen sein können, sobald ihre Website Elemente enthält, die einen Schritt auf dem Weg zum Mandatsabschluss darstellen. Dazu können bereits ein Kontaktformular oder eine Terminbuchungsmöglichkeit zählen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen.
Ob eine konkrete Website unter das Gesetz fällt, sollte rechtlich geprüft werden. Aus technischer Sicht gilt aber: Viele der geforderten Maßnahmen verbessern eine Website unabhängig von der gesetzlichen Pflicht – für Mandanten, Bewerber und alle, die schnell eine Information finden möchten.
Eine barrierearme Website ist so aufgebaut, dass möglichst viele Menschen sie ohne Umwege nutzen können. Das betrifft Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen – aber auch ältere Nutzer, Menschen am Smartphone oder jemanden, der einfach nur schnell die Telefonnummer finden möchte.
Typische Schwachstellen auf Kanzlei-Websites:
Überall dort, wo Nutzer aktiv werden, ist Barrierefreiheit besonders wichtig: Kontakt aufnehmen, Unterlagen hochladen, Termine anfragen, Bewerbungen abschicken, Mandatsanfragen stellen. Diese Bereiche müssen funktionieren – für alle.
Eine reine Präsentationswebsite ohne interaktive Elemente ist anders zu bewerten als eine Website mit Buchungsformular oder digitalem Mandantenzugang. Aber auch dort gilt: Wenn Schrift schlecht lesbar ist oder die Navigation unklar, verlieren Besucher das Vertrauen – bevor sie überhaupt Kontakt aufgenommen haben.
Viele Barrieren entstehen nicht bei der Erstentwicklung einer Website – sie schleichen sich über die Zeit ein. Neue Seiten, neue PDFs, neue Plugins, Designänderungen: Jede Anpassung kann neue Hürden erzeugen.
Deshalb gehört Barrierefreiheit zur laufenden Website-Betreuung, nicht zu einem einmaligen Audit. Technische Updates, neue Inhalte und Erweiterungen beeinflussen nicht nur Sicherheit und Ladegeschwindigkeit, sondern auch die Nutzbarkeit.
ELSNER unterstützt Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfer bei der technischen Prüfung und Umsetzung. Ein strukturierter Website-Check zeigt, wo konkrete Hürden bestehen – und welche davon sich mit vertretbarem Aufwand beheben lassen.
Das umfasst unter anderem:
ELSNER ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen die technische Seite und helfen dabei, Websites klarer, verständlicher und besser nutzbar zu machen.
Die Buchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Unternehmens - es ist der Bereich, der Geldbewegungen quantifiziert, qualifiziert, analysiert und interpretiert. Lange Zeit waren Buchhaltungsaufgaben manuell, zeitaufwendig und fehlerbehaftet. Aber das hat sich in den letzten Jahren dank der fortschrittlichen Softwarelösungen, die nun zur Verfügung stehen, geändert. Eine solche Lösung ist DATEV, eine am Markt gut etablierte und überaus praktische Buchhaltungssoftware.
good Message“: Meldungen zur Nutzung von Microsoft 365 auf Windows Terminal Servern zum Betriebssystem-Supportzeitraum haben sich bestätigt!
Für die Nutzung gilt die begrenzte Lauffähigkeit der Microsoft 365 Desktop Apps auf Windows Terminal Servern:
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