Es gibt unterschiedliche elektronische Signaturarten in drei Stufen mit steigenden Anforderungen an die Authentizitätssicherung: einfache Signatur, fortgeschrittene Signatur und qualifizierte Signatur.
Bestimmte Belege erfordern qualifizierte Signaturen, daher sind die elektronischen Signaturarten in jeder Form vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen.