Viele Kanzleien stellen sich gerade dieselbe Frage: Betrifft das BFSG meine Website überhaupt? Die ehrliche Antwort ist: kommt drauf an. Nicht jede Kanzlei-Website fällt automatisch unter die neuen Vorgaben. Aber deutlich mehr als man zunächst vermutet.
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen weist darauf hin, dass Steuerberater betroffen sein können, sobald ihre Website Elemente enthält, die einen Schritt auf dem Weg zum Mandatsabschluss darstellen. Dazu können bereits ein Kontaktformular oder eine Terminbuchungsmöglichkeit zählen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen.
Ob eine konkrete Website unter das Gesetz fällt, sollte rechtlich geprüft werden. Aus technischer Sicht gilt aber: Viele der geforderten Maßnahmen verbessern eine Website unabhängig von der gesetzlichen Pflicht – für Mandanten, Bewerber und alle, die schnell eine Information finden möchten.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Eine barrierearme Website ist so aufgebaut, dass möglichst viele Menschen sie ohne Umwege nutzen können. Das betrifft Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen – aber auch ältere Nutzer, Menschen am Smartphone oder jemanden, der einfach nur schnell die Telefonnummer finden möchte.
Typische Schwachstellen auf Kanzlei-Websites:
- Zu geringe Kontraste – Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht zurückhaltend aus, ist aber oft kaum lesbar. Besonders bei längeren Leistungsbeschreibungen oder Fachinformationen ein häufiges Problem.
- Unklare Navigation – Wenn Leistungen, Downloads, Karriere und Kontakt nicht sauber gegliedert sind, finden Besucher wichtige Informationen erst nach mehreren Klicks – wenn überhaupt.
- Formulare ohne klare Beschriftung – Kontakt-, Bewerbungs- und Anfrage-Formulare müssen verständlich sein. Fehlermeldungen sollten konkret erklären, was fehlt oder falsch eingegeben wurde – nicht nur "Fehler".
- PDFs, die nicht zugänglich sind – Mandanteninformationen, Checklisten oder Formulare werden häufig als PDF bereitgestellt. Ohne saubere Struktur sind sie für viele Nutzer kaum verwendbar.
- Schwache mobile Darstellung – Inhalte, die auf dem Desktop gut aussehen, aber am Smartphone schwer bedienbar sind, schließen einen wachsenden Teil der Nutzer praktisch aus.
- Fehlende Tastatursteuerung – Wer keine Maus nutzen kann, muss Menüs, Buttons und Formulare per Tastatur bedienen können. Das ist auf vielen Websites nicht gewährleistet.
Welche Bereiche der Website sind besonders relevant?
Überall dort, wo Nutzer aktiv werden, ist Barrierefreiheit besonders wichtig: Kontakt aufnehmen, Unterlagen hochladen, Termine anfragen, Bewerbungen abschicken, Mandatsanfragen stellen. Diese Bereiche müssen funktionieren – für alle.
Eine reine Präsentationswebsite ohne interaktive Elemente ist anders zu bewerten als eine Website mit Buchungsformular oder digitalem Mandantenzugang. Aber auch dort gilt: Wenn Schrift schlecht lesbar ist oder die Navigation unklar, verlieren Besucher das Vertrauen – bevor sie überhaupt Kontakt aufgenommen haben.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt
Viele Barrieren entstehen nicht bei der Erstentwicklung einer Website – sie schleichen sich über die Zeit ein. Neue Seiten, neue PDFs, neue Plugins, Designänderungen: Jede Anpassung kann neue Hürden erzeugen.
Deshalb gehört Barrierefreiheit zur laufenden Website-Betreuung, nicht zu einem einmaligen Audit. Technische Updates, neue Inhalte und Erweiterungen beeinflussen nicht nur Sicherheit und Ladegeschwindigkeit, sondern auch die Nutzbarkeit.
Was ELSNER für Kanzleien tut
ELSNER unterstützt Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfer bei der technischen Prüfung und Umsetzung. Ein strukturierter Website-Check zeigt, wo konkrete Hürden bestehen – und welche davon sich mit vertretbarem Aufwand beheben lassen.
Das umfasst unter anderem:
- Analyse von Kontrasten, Lesbarkeit und Navigation
- Prüfung von Formularen, Kontaktwegen und Fehlermeldungen
- Überprüfung der Tastatursteuerung und mobilen Darstellung
- Bewertung von PDFs und Downloads auf Zugänglichkeit
- Technische Umsetzung konkreter Verbesserungen
- Einbindung in die laufende Website-Betreuung
ELSNER ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen die technische Seite und helfen dabei, Websites klarer, verständlicher und besser nutzbar zu machen.
Wir schauen es uns an und sagen Ihnen, was Sinn macht – ohne Buzzwords und ohne unnötigen Aufwand.
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